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Das optimale Conversion Tracking Setup: Cookies (4/6)

23. Dezember 2020Affiliate Marketing Standard

Nach der Einwilligung des Users für die Datenverarbeitung durch den Advertiser und seine Technologieanbieter gibt es in einer first-party Welt nur noch das Cookie des Advertisers. (Die gängigste Methode ist das Cookie, es gibt aber auch Alternativen wie z.B. Local Storage. Hauptsache wir haben die höchstmögliche Zuverlässigkeit für den Transport der trackingrelevanten Informationen bis zur Dankeseite)

Zu den trackingrelevanten Informationen zählen die beiden Parameter, die wir bereits kennen.

  1. Die Kanal Information: Welcher Online Marketing Kanal hatte den letzten Touchpoint? Z.B. Affiliate, SEA oder Display (Wir gehen von einer Last Click Attribution aus)
  2. Die ClickID des Technologieanbieters

Wir erinnern uns, die beiden Parameter hängen der ZielURL an, auf die der User in den Online Shop eingestiegen ist. Für jeden Tag-Manager gehört es zur Grundfunktion, einen Parameter aus einer URL auszulesen und in einem Cookie zu speichern. Damit es sich um ein first-party Cookie handelt, muss der Tag-Manager auf einer Subdomain des Online Shops laufen.

Ein Tag-Manager kann auch von seiner eigenen (third-party) Domain die Parameter über die Domain des Online Shops, in einem first-party Cookie speichern. Das passiert auf die gleiche Weise auch im Affiliate Marketing beim AWIN Mastertag-Container. Ja, das Ergebnis ist das gleiche, wir haben die trackingrelevanten Parameter genau da wo wir sie haben wollen, in einem first-party Cookie. – An der Stelle muss ich nochmal auf den Anfang dieses Artikels verweisen: Es ist durchaus möglich, dass auch third-party Code in naher Zukunft Einschränkungen durch Browser Updates unterliegt. Das würde bedeuten, dass im worst case der Tag-Manager und der AWIN Mastertag-Container blockiert werden und der Aufruf, der das Cookie setzen soll, gar nicht stattfinden kann.

Data Light Ansatz

Ein kleiner Schlenker nochmal zurück zum Thema Datenschutz: Viele Technologieanbieter und Werbetreibende sprechen von dem Thema Data Light Ansatz. Also die Verarbeitung von der geringstmöglichen Menge an Informationen, die für das Conversion Tracking erforderlich sind.

Im Affiliate Marketing wäre das die Publisher ID. Wenn das Affiliate Netzwerk wirklich nur die eine Information verarbeiten würde, die absolut keinen Bezug zum User zulässt, noch handelt es sich dabei um eine eindeutige ID – dann kann die Datenverarbeitung als technisch notwendig eingestuft werden. Das bedeutet: eine Einwilligung des Users ist nicht erforderlich für die Datenverarbeitung.

ACHTUNG: Es handelt sich dabei um die Einschätzung einiger Technologieanbieter und auch des BVDW. Ich selbst spreche dazu keine Empfehlung aus. Die Gewissheit, ob der Data Light Ansatz datenschutzkonform ist oder nicht, wird erst die einschlägige Rechtsprechung seitens des BGH oder des EuGH bringen.
Zur Quelle geht es hier entlang >>

Jeder Advertiser, der dennoch das Risiko eingehen möchte und beschließt, den Data Light Ansatz zu nutzen, muss die ClickID durch die Data Light Information ersetzen. Im Affiliate Marketing wäre das, wie in dem Beispiel eben erwähnt, die PublisherID. Welche Data Light-Informationen das in jedem Online Marketingkanal tatsächlich sind und ob das Verfahren überhaupt anwendbar ist, lässt sich leicht bei Google, facebook und anderen Dienstleistern anfragen.

Die ClickID speichert nämlich wie im vorherigen Artikel beschrieben, auch die einzelnen Touchpoints des Users in seiner Customer Journey. Also mit jedem Werbemittel Kontakt innerhalb des Marketingkanals werden Informationen erhoben. Damit haben wir definitiv eine Datenverarbeitung für Marketingzwecke.


Hier geht es weiter zum fünften Teil: Das optimale Conversion Tracking Setup: Cookie-Weiche (5/6)

Auch in diesem Artikel gilt: Es handelt sich um meine ganz persönlich Empfehlung. blueSummit muss dem nicht zwingend zustimmen. Wie gewohnt, betrachte ich vieles immer durch die Affiliate Marketing-Brille, auch wenn ich in meinem Beitrag von einem kanalübergreifenden Setup schreibe. Berücksichtigt das bitte und hinterfragt gerne die Anwendbarkeit auf euren eigenen Fall. Es findet keine Rechtsberatung meinerseits statt. Das was ich auf meinem Blog schreibe, ersetzt nicht, die eigene Abstimmung mit dem eigenen Datenschutzbeauftragen und/oder Juristen.

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